Archiv der Kategorie: JiBB-News


 

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag können sich über die Webseiten der entsprechenden Berufsschule oder direkt vor Ort informieren und anmelden.

Die schulischen Angebote unterscheiden sich nach Fachrichtungen und Schwerpunkten, sind aber ansonsten gleich.
Die letztmalige Gelegenheit zur BVJ-Einschreibung findet statt am: Montag, 12.09.2022 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ort: Agentur für Arbeit (BIZ), Kapuzinerstraße 30, 80337 München.
Bitte Nachweis (z.B. Zeugnis) über den letzten Schulbesuch mitbringen!!!
Unterrichtsbeginn ist am Dienstag, 13.09.2022, um 9 Uhr an der jeweils zuständigen Berufsschule.

Nach Entlassung aus der Mittelschule dauert die Berufsschulpflicht in der Regel 3 Jahre. Aus diesem Grund sind alle Schüler/innen, die an einem BVJ teilnehmen und weder einen Mittleren Bildungsabschluss noch Abitur haben, berufsschulpflichtig. Das bedeutet, dass sie den Unterricht an der Berufsschule regelmäßig besuchen müssen.

An folgenden Schulen ist aktuell eine Anmeldung möglich:

  • Städt. Berufsschule zur Berufsvorbereitung am Bogenhauser Kirchplatz
  • Städt. Berufsschule für das Bau- und Kunsthandwerk
  • Städt. Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe
  • Städt. Berufsschule für den Einzelhandel Mitte
  • Städt. Berufsschule für den Einzelhandel Nord
  • Städt. Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik
  • Städt. Berufsschule für Farbe und Gestaltung
  • Städt. Berufsschule für Fertigungstechnik
  • Städt. Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik
  • Städt. Berufsschule für Körperpflege
  • Städt. Berufsschule für Spedition und Touristik
  • Städt. Berufsschule für Lagerlogistik, Groß- und Außenhandel

Sollte die BVJ-Klasse bereits bis zum Anmeldeschluss am 29.07.22 voll sein, ist eine Anmeldung am 12.09.22 nicht mehr möglich.

Am 12.09.2022 stehen in der Kapuzinerstr. 30 auch die Fachdienste des JiBB mit ihren Beratungsangeboten und mit der Bewerbungsunterstützung zur Verfügung. Termin hierfür ist nicht erforderlich!


 

Anerkennung ukrainischer Zeugnisse

A. Zeugnisse bis einschließlich 2011 (10-jährige Schulbildung)
 
1. Zeugnis der Abschlussklasse + 1 erfolgreiches Studienjahr (s. u. Erläuterungen) => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (fachorientiert): für den der bisherigen Studienrichtung zugeordneten Schwerpunktkurs
 
2. Zeugnis der Abschlussklasse + 2 erfolgreiche Studienjahre => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
3. Zeugnis der Abschlussklasse + 2 erfolgreiche Studienjahre => Direkter Zugang zum Studium (fachorientiert): für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer
 
4. Zeugnis der Abschlussklasse + vertiefter Deutschunterricht (s. u. Erläuterungen)
Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
 
B. Zeugnisse ab 2012 (11-jährige Schulbildung)
 
1. Zeugnis der Abschlussklasse => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
2. Zeugnis der Abschlussklasse + 1 erfolgreiches Studienjahr => Direkter Zugang zum Studium (fachorientiert): für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer
 
 
C. Erläuterungen
 
1. Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in der Ukraine oder einem anderen Land der GUS erbracht worden sein.
 
2. Vertiefter Deutschunterricht: Absolventen ukrainischer Schulen können unter der Voraussetzung, dass ein vertiefter Deutschunterricht nachgewiesen wird, unmittelbar zum Studienkolleg zugelassen werden.
Unter vertieftem Deutschunterricht ist ein über den lehrplanmäßigen Unterricht hinausgehender Deutschunterricht zu verstehen, der Nachweis des Unterrichtsfaches Deutsch allein reicht nicht aus. 
Der Unterricht erfolgt an sogenannten Spezialschulen und anderen Schulen mit vertieftem Deutschunterricht. Dass es sich um eine solche Schule handelt, ist meist aus der Benennung der absolvierten Schule auf dem Zeugnis ersichtlich.
Die Voraussetzung im Sinne dieser Regelung ist auch dann erfüllt, wenn das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste oder Zweite Stufe – (DSD I oder DSD II) erworben wurde.
Dabei ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg vorgesehen.
Gemäß Beratungsergebnis der AG Bewertung vom 06.05.1999 wird der auf diesem Wege erreichte Nachweis über das Bestehen der Feststellungsprüfung in allen Ländern anerkannt.
 
 

 

Integreat App – Informationen für Geflüchtete

Anerkennung ukrainischer Zeugnisse

A. Zeugnisse bis einschließlich 2011 (10-jährige Schulbildung)
 
 
1. Zeugnis der Abschlussklasse + 1 erfolgreiches Studienjahr (s. u. Erläuterungen) => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (fachorientiert): für den der bisherigen Studienrichtung zugeordneten Schwerpunktkurs
 
2. Zeugnis der Abschlussklasse + 2 erfolgreiche Studienjahre => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
3. Zeugnis der Abschlussklasse + 2 erfolgreiche Studienjahre => Direkter Zugang zum Studium (fachorientiert): für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer
 
4. Zeugnis der Abschlussklasse + vertiefter Deutschunterricht (s. u. Erläuterungen)
Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
 
B. Zeugnisse ab 2012 (11-jährige Schulbildung)
 
1. Zeugnis der Abschlussklasse => Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse)
 
2. Zeugnis der Abschlussklasse + 1 erfolgreiches Studienjahr => Direkter Zugang zum Studium (fachorientiert): für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer
 
 
C. Erläuterungen
 
1. Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in der Ukraine oder einem anderen Land der GUS erbracht worden sein.
 
2. Vertiefter Deutschunterricht: Absolventen ukrainischer Schulen können unter der Voraussetzung, dass ein vertiefter Deutschunterricht nachgewiesen wird, unmittelbar zum Studienkolleg zugelassen werden.
Unter vertieftem Deutschunterricht ist ein über den lehrplanmäßigen Unterricht hinausgehender Deutschunterricht zu verstehen, der Nachweis des Unterrichtsfaches Deutsch allein reicht nicht aus. 
Der Unterricht erfolgt an sogenannten Spezialschulen und anderen Schulen mit vertieftem Deutschunterricht. Dass es sich um eine solche Schule handelt, ist meist aus der Benennung der absolvierten Schule auf dem Zeugnis ersichtlich.
Die Voraussetzung im Sinne dieser Regelung ist auch dann erfüllt, wenn das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste oder Zweite Stufe – (DSD I oder DSD II) erworben wurde.
Dabei ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg vorgesehen.
Gemäß Beratungsergebnis der AG Bewertung vom 06.05.1999 wird der auf diesem Wege erreichte Nachweis über das Bestehen der Feststellungsprüfung in allen Ländern anerkannt.
 
 

 

Amt | Geld | SGB II

Leistungsrechtliche Beratung

Die Dienstleistungen im Detail:

  • bei anonymer Beratung allgemeine Auskünfte zur Rechtslage (Prävention)
  • bei persönlicher Beratung: Durchleuchtung des eigenen Leistungsfalls in geschütztem Rahmen (Clearing)
  • Information und Beratung junger Erwachsener U25 im SGB II Bezug, individuelle Unterstützung und Begleitung bei finanziellen Fragen (Empowerment)
  • Häuserübergreifender Weichensteller zwischen den Jugendlichen und den Fachlichkeiten
  • im Einzelfall ggf. auch weiteres Portfolio möglich

Die Verbindungsstelle SGB II


 

Future Girls!

Vorankündigung:
Future Girls! – der Berufsorientierungstag für Mädchen* und junge Frauen* findet am 9.7.2022 statt.

Nähere Infos gibt es hier oder auf futuregirls.de


 

Jobcenter-Beratung für junge Leute im JIZ

Das JiBB ist für Euch ab sofort auch jeden Montag von 14:00 – 16:00 Uhr
mitten in der Stadt, in der Sendlinger Straße, im Jugendinformationszentrum JiZ zu erreichen“.

Jobcenter-Beratung im JIZ

  • jeden Montag von 14 bis 16 Uhr
  • keine Anmeldung erforderlich
  • auf Wunsch anonym
  • kostenlos

Im Zusammenhang mit dem Jobcenter tauchen oft viele Fragen auf.
Im JIZ bekommen junge Leute bis 25 Jahre jeden Montag von 14 bis 16 Uhr
Infos + Tipps zu allen Fragen rund um’s Jobcenter, wie z.B.:

  • Ich kenne mich mit dem Jobcenter (noch) nicht aus?
  • Ich weiß nicht, wer meine Ansprechperson im Jobcenter ist?
  • Ich will wissen, wie das Jobcenter mir helfen kann?
  • Ich bekomme Briefe von Ämtern und weiß nicht, was ich damit machen soll?
  • Ich bin bereits beim Jobcenter gemeldet und habe finanzielle Probleme …

Hast du ähnliche Fragen? Dann komm ins JIZ!
Es beraten dich Astrid Best und Isabell Lohmeier Gonzalez
von der „Verbindungsstelle SGB II“ aus dem JiBB München.

Jugendinformationszentrum JiZ
Sendlinger Str. 7 (Eingang im Innenhof
Tel. 089 55052150
info@jiz-muenchen.de
www.jiz-muenchen.de


 

Pflege, Dein Beruf?

Interessiert Dich das Thema Pflege?

Informationen, Beratung zu Praktika, zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr, zu Ausbildung, Studium oder Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es beim Job- und Ausbildungsberater für Pflegeberufe:
Christian Wiedemann, 089 233-24460 oder pflege.raw@muenchen.de
Weitere Infos finden sich HIER!


 

Unser neuer JiBB-Comic …

… sagt Euch kurz und knapp, worum’s im JiBB geht und wie wir Euch unterstützen können.

Hier könnt Ihr ihn downloaden und gerne auch an Freund*innen weitergeben …
JiBB – Kompetent. Beratend. Begleitend. Und für alle jungen Menschen in und um München …


 

Informationen für Presse und Fachpublikum

Trotz Corona: JiBB bietet eine Telefonhotline für junge Menschen aus der Stadt und dem Landkreis München an.

Die Mitarbeiter*innen des JiBB wollen auch in diesen Tagen den Kontakt zu den jungen Menschen nicht abreißen lassen und mit ihnen Perspektiven entwickeln!

Deshalb gibt es ab dem 4. Mai 2020 unter der Nummer 089/54541779-42 ein gemeinsames telefonisches Beratungsangebot der im JiBB Beratungsverbund angeschlossenen Fachstellen. Es richtet sich an junge Menschen, Erziehungsberechtigte oder Fachdienste aus der Stadt und dem Landkreis München. Eine Telefonnummer für vielschichtige Anliegen, rund um berufliche, soziale und persönliche Fragestellungen.

Die JiBB-Hotline klärt mit Ihnen telefonisch Ihr Anliegen
und kann auf Ihren Wunsch Fachdienste im JiBB Beratungsvebund einschalten:

  • die Jugendhilfe des Stadtjugendamtes: IBZ Jugend und Jugendberatung
  • das Amt für Wohnen und Migration, mit dem IBZ Sprache und Beruf
  • die Bildungsberatung des Referates für Bildung und Sport mit b-wege
  • die Berufsberatung, incl. der akademischen Berufsberatung und der Reha-Beratung
  • die Verbindungsstelle SGB II für das Jobcenter der Stadt München
  • das Jobcenter SGB II und das Kreisjugendamt des Landkreises München

Die JiBB Hotline steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Das Coronavirus ist nicht nur für den Körper bedrohlich, sondern stürzt viele Menschen auch in berufliche, seelische und existentielle Nöte. Zum einen, weil sie Angst um die eigene Gesundheit oder die ihrer Familie haben, sich um ihre Zukunft sorgen oder eine finanzielle Notlage droht. Auch junge Menschen spüren vermehrt die sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen und wissen oftmals nicht, wie es für sie schulisch oder beruflich weitergehen kann.

Sie haben beispielsweise eine Lehrstelle verloren oder beenden eine Schule ohne weitere Perspektiven und wissen oftmals nicht, wo sie sich Rat und konkrete Unterstützung holen können. Hinzu kommt, dass durch verordnete, Corona bedingte Kontaktbeschränkungen eine Reihe von Beratungsangeboten, die bei diesen Fragestellungen behilflich sein könnten, nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner für Fachpublikum sind die beiden JiBB Koordinatoren:
Bernhard Réer
Stadtjugendamt München
Abteilung Kinder, Jugend und Familie
Sachgebiet Jugendsozialarbeit
Prielmayerstr. 1
80335 München
bernhard.reer@muenchen.de
und
Angelika Gössl
Agentur für Arbeit
Kapuzinerstrasse 26
Telefon: 0895154-6300
80337 München
angelika.goessl@arbeitsagentur.de


 

LEISTUNGSRECHTLICHE BERATUNG SGB II

Jugendberatung zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II

Hast Du Deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verloren? Musst von Zuhause ausziehen und kannst die Miete nicht bezahlen?

Dann komm zu uns!

Das JiBB bietet Dir kostenlose Beratung zu Unterstützungsleistungen der Grundsicherung. Wir helfen Dir bei allen Fragen rund ums Geld weiter.

Das Angebot umfasst:

  • Allgemeine Auskünfte zur Rechtslage SGB II
  • Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Beratung über grundlegende Leistungen zur Grundsicherung
  • Beratung zu vorrangigen Leistungen